Häusliche Pflege (gemäß § 36 SGB XI)
Leistungen der häuslichen Pflege beinhalten Hilfen bei der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität, hauswirtschaftliche Hilfen, aber auch pflegerische Betreuungsleistungen. Diese Hilfen leisten wir in Art und Umfang entsprechend den individuellen Wünschen unserer Patienten/innen.
- Hilfen bei der Körperpflege, also z.B. beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Haut- und Mundpflege, der Toilette, beim Rasieren, An- und Auskleiden sowie beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes.
- Hilfen bei der Ernährung, also z.B. bei der Zubereitung von Mahlzeiten, beim Kochen und bei der Nahrungsaufnahme.
- Hilfen bei der Mobilität, also z.B. beim Transfer in einen Rollstuhl und zurück, beim Verlassen bzw. Wiederaufsuchen der Wohnung und Begleitung außer Haus.
- Hilfen im hauswirtschaftlichen Bereich, also z.B. beim Geschirrspülen, Aufräumen und Sauberhalten der Wohnung, bei der Wäschepflege und beim Einkauf.
- Betreuungsmaßnahmen, also z.B. Begleitung zu Zielen Ihrer Wahl, Unterstützung bei administrativen Aufgaben, persönliche Präsenz bei Abwesenheit des Angehörigen, etc.
Häusliche Krankenpflege (gemäß §37 SGB V)
Die Durchführung häuslicher Krankenpflege erfolgt gemäß einer entsprechenden Verordnung Ihres Arztes. Zu den Leistungen der Häuslichen Krankenpflege gehören u.a.:
- Medikamentengabe
- Kompressionsstrümpfe
- Blutzuckermessungen und Insulingabe
- Injektionen
- Wundversorgung
- Dekubitusbehandlung
Hauswirtschaftliche Hilfen / Betreuung / Entlastungsleistungen (gemäß §45b SGB XI)
Zur Entlastung pflegender Angehöriger leisten wir Hilfen z.B. bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Antragstellungen oder bei der Betreuung während der Abwesenheit eines pflegenden Angehörigen.
Wir bieten hauswirtschaftliche Hilfen mit den Schwerpunkten Sauberhalten und Aufräumen der Wohnung, Unterstützung in der Küche, Hilfe bei der Wäschepflege sowie beim Einkauf.
Betreuungsleistungen können z.B. darin bestehen, dass eine Pflegekraft für einen vereinbarten Zeitraum zum/zur Pflegebedürftigen kommt und mit ihm/ihr spazieren geht, aus der Zeitung vorliest oder einfach nur ein bisschen plaudert.
Pflegeberatung / Pflegeberatungsnachweises (§37 Abs. 3 SGB XI)
Wir beraten Sie gern individuell bei allen Fragen zur ambulanten Pflege und deren Finanzierung. Bei Bedarf unterstützen wir bei Antragstellung und im Umgang mit Behörden.
Des Weiteren bieten wir die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger an. Dazu besuchen Pflegefachkräfte Pflegebedürftige in ihrer häuslichen Umgebung und bescheinigen die erfolgte Beratung. Melden Sie sich gern und vereinbaren einen Termin mit uns.